Stellenangebot  

Stellenausschreibung

Lehrerstellen im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Die ausgeschriebene Vollzeitstelle ist zu Beginn des Schuljahres 2016/17 unbefristet zu besetzten.

Bezeichnung: Lehrer /in

Schule: Staatliches Förderzentrum

             Friedrich Fröbel

             Marienstrasse 12 -14

             07973 GREIZ

             www.foez-greiz.de  


zuständiges Staatliches Schulamt:     Staatliches Schulamt Ostthüringen

                                                        Hermann-Drechsler-Str. 1

                                                        07548 Gera

Aufgaben des Lehrers/ der Lehrerin sind:

Die Aufgaben des Lehrers/ der Lehrerin ergeben sich aus dem Thüringer Schulgesetz, der Thüringer Schulordnung und der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen.


Der Lehrer ist dabei insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:


  • Unterricht in Einheit von Bildung und Erziehung in eigener pädagogischer     Verantwortung einschließlich von Vor- und Nachbereitung
  • Information und Beratung der Schüler und Eltern über Unterrichtsvorhaben und Vorhaben    im außerschulischen Bereich
  • Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule, einschließlich der     Sicherheitserziehung und Unfallverhütung
  • Übernahme von schulischen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Mitwirkung und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
  • Aufgaben als Klassenlehrer
  • Berufsbegleitende Fortbildung
  • Weitere schulbezogene Aufgaben sind unter o.g. Link zu finden.

Für die Teilnahme am Einstellungsverfahren werden vorausgesetzt:

Fächer/ Fächerkombination

Pädagogik bei geistiger Behinderung / Pädagogik bei Lernbeeinträchtigung

Die Befähigung für den Schuldienst durch

  • Die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder
  • eine Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an     Regelschulen sowie eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt an      Förderschulen oder 
  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworbener Abschluss      als Diplomlehrer mit der Lehrbefähigung in der Regel für zwei Fächer der      Thüringer Stundentafel und eine an der Universität oder ihr      gleichgestellten Hochschule abgeschlossene Sonderpädagogische Zusatzausbildung      als Lehrer oder
  • ein Fachabschluss mit der vollen Lehrbefähigung als Lehrer für die unteren Klassen an der  polytechnischen Oberschule und eine an einer Universität oder ihr      gleichgestellten Hochschule abgeschlossene sonderpädagogische      Zusatzausbildung als Lehrer oder
  • ein vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig     anerkannter Abschluss im Bereich der Ausbildungsprofils der oben genannten Schule
  •    
    Darüber hinaus werden erwartet:
     
  • Kenntnisse zeitgemäßer Unterrichtsformen und des Gemeinsamen Unterrichts
  • Kommunikative Kompetenzen, Team und Konfliktfähigkeit
  • Kenntnisse hinsichtlich schulisch relevanter Rechtsformen sowie der Un-Konventionen     über Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Qualitätsverantwortung für den Unterrichtsprozess
  • Umgang mit moderner Kommunikationstechnik
     
    Die Besoldung bzw. Vergütung richtet sich nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen und tariflichen Bestimmungen 

    Einen aussagefähigen Bewerbung ist bis zum 25. Mai 2016 im   
    Staatlichen Schulamt Ostthüringen
    Referat 1
    Hermann-Drechsler-Strasse 1
    07548 Gera  
    einzureichen. 

    Zu den Bewerbungsunterlagen gehören das Bewerbungsformular und die im Anschnitt 2, Ziffer 3, Buchstabe b der Richtlinien der Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst genannten Unterlagen und Nachweise.  
    Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben in dem für die oben genannte  Schule zuständigen Schulamt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss der Auswahlverfahrens  werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei bewünschter Rücksendung wird um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlags gebeten. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.   
    Änderungen bleiben vorbehalten.

 

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